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1 Cs 248/24•Amtsgericht Kempen, 2025-03-12, 1 Cs 248/24
1 Cs 248/24Gericht erster Instanz12.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-12
Aktenzeichen: 1 Cs 248/24
ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2025:0312.1CS248.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafabteilung
Der Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens uns seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB
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