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6 Cs 130/2135 Js 19/21•Amtsgericht Kempen, 2023-04-28, 6 Cs 130/2135 Js 19/21
6 Cs 130/2135 Js 19/21Gericht erster Instanz28.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-28
Aktenzeichen: 6 Cs 130/2135 Js 19/21
ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2023:0428.6CS130.2135JS19.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafabteilung
Die Angeklagte wird freigesprochen. Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Die notwendigen Kosten und Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse.
§§ 303 Abs. 1, 303 c StGB
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