Amtsgericht Kempen, 2023-04-28, 6 Cs 130/2135 Js 19/21

6 Cs 130/2135 Js 19/21Gericht erster Instanz28.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kempen — 6 Cs 130/2135 Js 19/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-28

Aktenzeichen: 6 Cs 130/2135 Js 19/21

ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2023:0428.6CS130.2135JS19.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafabteilung

Tenor

Die Angeklagte wird freigesprochen. Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Die notwendigen Kosten und Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse.

§§ 303 Abs. 1, 303 c StGB

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