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13 C 292/21•Amtsgericht Kempen, 2022-08-12, 13 C 292/21
13 C 292/21Gericht erster Instanz12.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-12
Aktenzeichen: 13 C 292/21
ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2022:0812.13C292.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zu verurteilt, an die Klägerin € 3.949,52 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.05.2021 sowie eine Nebenforderung in Höhe von € 167,07 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.08.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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