23 Lw 28/08•Amtsgericht Kempen, 2008-10-24, 23 Lw 28/08
Amtsgericht Kempen, 2008-10-24, 23 Lw 28/08
23 Lw 28/08Gericht erster Instanz24.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kempen — 23 Lw 28/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-24
Aktenzeichen: 23 Lw 28/08
ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2008:1024.23LW28.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht
Tenor
Der Antrag des Antragstellers, das Erlöschen der Hofeigenschaft des Grundbesitzes G1 mit der Hofstelle in das Grundbuch einzutragen wird unbegründet zurückgewiesen
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