Amtsgericht Kempen, 2001-11-13, 13 C 252/01

13 C 252/01Gericht erster Instanz13.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kempen — 13 C 252/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-13

Aktenzeichen: 13 C 252/01

ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2001:1113.13C252.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung in Form ei-ner Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.

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