13 C 252/01•Amtsgericht Kempen, 2001-11-13, 13 C 252/01
Amtsgericht Kempen, 2001-11-13, 13 C 252/01
13 C 252/01Gericht erster Instanz13.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Kempen — 13 C 252/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-13
Aktenzeichen: 13 C 252/01
ECLI: ECLI:DE:AGKK1:2001:1113.13C252.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung in Form ei-ner Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.
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