Amtsgericht Köln, 2026-07-01, 615 Ls 24/26

615 Ls 24/26Gericht erster Instanz01.07.2026

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 615 Ls 24/26 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2026-07-01

Aktenzeichen: 615 Ls 24/26

ECLI: ECLI:DE:AGK:2026:0701.615LS24.26.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 615

Tenor

Das Verfahren wird gemäß § 153a StPO vorläufig eingestellt unter der Auflage:

Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 600,00 EUR an folgende Einrichtung: N. e.V., IBAN: N01.

Der Geldbetrag ist zahlbar spätestens bis zum 01.10.2026.

Die Erfüllung der Auflagen ist dem Gericht unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens nachzuweisen.

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