Amtsgericht Köln, 2025-11-20, 378 III 98/25

378 III 98/25Gericht erster Instanz20.11.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 378 III 98/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-20

Aktenzeichen: 378 III 98/25

ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:1120.378III98.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 378

Tenor

Das Standesamt X. wird angewiesen, die Entgegennahme der Namenserklärung der Antragstellerin nicht mit der Begründung abzulehnen, die Neubestimmung des Geburtsnamens bedürfe der Einwilligung ihrer Mutter.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.

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