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140 C 636/24•Amtsgericht Köln, 2025-09-11, 140 C 636/24
140 C 636/24Gericht erster Instanz11.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-11
Aktenzeichen: 140 C 636/24
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0911.140C636.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 140
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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