Amtsgericht Köln, 2025-09-11, 140 C 636/24

140 C 636/24Gericht erster Instanz11.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 140 C 636/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-09-11

Aktenzeichen: 140 C 636/24

ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0911.140C636.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 140

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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