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131 C 1046/24•Amtsgericht Köln, 2025-08-12, 131 C 1046/24
131 C 1046/24Gericht erster Instanz12.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-12
Aktenzeichen: 131 C 1046/24
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0812.131C1046.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 131
Das Versäumnisurteil vom 04.06.2025 bleibt aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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