Amtsgericht Köln, 2025-07-14, 149 C 60/25

149 C 60/25Gericht erster Instanz14.07.2025

Regest

Bei EU-Verordnungen wie der Fluggastrechte-VO handelt es sich nicht zum deutsches Recht i. S. d. § 1 Abs. 2 RDG.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 149 C 60/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-14

Aktenzeichen: 149 C 60/25

ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0714.149C60.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 149

Normen: RDG; § 1, Abs. 2

Leitsätze

Bei EU-Verordnungen wie der Fluggastrechte-VO handelt es sich nicht zum deutsches Recht i. S. d. § 1 Abs. 2 RDG.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.02.2025 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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