Amtsgericht Köln, 2025-05-02, 281 M 327/25

281 M 327/25Gericht erster Instanz02.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 281 M 327/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-02

Aktenzeichen: 281 M 327/25

ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0502.281M327.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 161

Tenor

Der Obergerichtsvollzieherin beim Amtsgericht Köln, Frau C. M. , wird bis zur Entscheidung des Amtsgerichts über die Erinnerung vom 29.04.2025 einstweilen gegen Zahlung einer von der Schuldnerin zu erbringenden Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500.000,00 € untersagt, das Flugzeug vom Typ H, Kennzeichen:0000, Hersteller: J. , Seriennummer: xxx, im Wege der Zwangsvollstreckung aus dem Zahlungsbefehl des Landgerichts Athen vom 7. März 2024, Aktenzeichen: 516/2024, auf Grundlage der Pfändung vom 02.12.2024 zu verwerten.

Der Schuldnerin wird eine Frist von einem Monat gesetzt, um eine – gegebenenfalls vorläufige – Entscheidung des Bundesgerichtshofes in dem Verfahren der Rechtsbeschwerde zum Az. VII ZB 8/25 vorzulegen. Nach Ablauf der gesetzten Frist soll über die bei dem Amtsgerichts Köln eingelegte Vollstreckungserinnerung entschieden werden.

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