Amtsgericht Köln, 2025-04-22, 378 III 32/25

378 III 32/25Gericht erster Instanz22.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 378 III 32/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-22

Aktenzeichen: 378 III 32/25

ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0422.378III32.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 378

Tenor

Das Standesamt I. wird angewiesen, das Geburtsregister, Registernummer N01, Jahrgang 0000 wie folgt fortzuführen:

Die Eintragung betreffend die Mutter entfällt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.

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