Amtsgericht Köln, 2025-03-24, 588 Ls 216/24

588 Ls 216/24Gericht erster Instanz24.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 588 Ls 216/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-24

Aktenzeichen: 588 Ls 216/24

ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0324.588LS216.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 588

Tenor

Der Angeklagte E. L. K. wird wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Dopingmitteln in Tateinheit mit deren gewerbsmäßiger Einfuhr und mit unerlaubtem gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge sowie wegen Besitzes von Dopingmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

e i n e m J a h r und z w e i M o n a t e n

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte Z. G. K. wird

f r e i g e s p r o c h e n.

Der Angeklagte E. L. K. trägt die Kosten des Verfahrens soweit sie ihn betreffen und seine notwendigen Auslagen, die Kosten des Verfahrens hinsichtlich des Angeklagten Z. G. K. einschließlich dessen notwendiger Auslagen trägt die Staatskasse.

Angewendete Vorschriften: §§ 4 Abs. 1 Nrn . 1 und 3, Abs. 4 Nr. 2b, Abs. 5 AntiDopG, 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Nrn. 1 und 4 KCanG, 52, 53, 56 StGB.

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