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520 Ds 140/25•Amtsgericht Köln, 2025-03-18, 520 Ds 140/25
520 Ds 140/25Gericht erster Instanz18.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-18
Aktenzeichen: 520 Ds 140/25
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0318.520DS140.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 520
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
Angewendete Vorschriften: § 242 Abs. 1 StGB
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