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378 III 10/25•Amtsgericht Köln, 2025-03-04, 378 III 10/25
378 III 10/25Gericht erster Instanz04.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-04
Aktenzeichen: 378 III 10/25
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0304.378III10.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 378
Das Standesamt Köln wird angewiesen, die Geburt der Beteiligten zu 3. dergestalt zu beurkunden, dass sowohl die Antragstellerin zu 1. als Mutter des Kindes als auch die Antragstellerin zu 2. als weiteres Elternteil in den Geburtseintrag aufgenommen werden.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden unter den Beteiligten nicht erstattet.
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