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140 C 590/24•Amtsgericht Köln, 2025-03-04, 140 C 590/24
140 C 590/24Gericht erster Instanz04.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-04
Aktenzeichen: 140 C 590/24
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0304.140C590.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 140
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 24.07.2024 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagtenseite.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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