Amtsgericht Köln, 2025-01-16, 583 Cs 233/23

583 Cs 233/23Gericht erster Instanz16.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 583 Cs 233/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-16

Aktenzeichen: 583 Cs 233/23

ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0116.583CS233.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 583

Tenor

wird das Verfahren gem. § 153a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die ihm gemachten Auflagen erfüllt hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO).

Die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt dieser selbst (§ 467 Abs. 5 StPO).

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