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204 C 74/24•Amtsgericht Köln, 2025-01-09, 204 C 74/24
204 C 74/24Gericht erster Instanz09.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-09
Aktenzeichen: 204 C 74/24
ECLI: ECLI:DE:AGK:2025:0109.204C74.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 204
Im Beschluss vom 02.01.2025 muss es heißen "am 02.01.2025".
Das Datum 12.11.2024 war voreingestellt. Aus der Begleitverfügung ergibt sich eindeutig, dass der Beschluss am 02.01.2025 gefasst wurde, alles andere macht keinen Sinn. Es liegt ein offensichtlicher Fehler vor.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Textpassage wurde entfernt
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