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204 C 74/24•Amtsgericht Köln, 2024-12-17, 204 C 74/24
204 C 74/24Gericht erster Instanz17.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-17
Aktenzeichen: 204 C 74/24
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:1217.204C74.24.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Abteilung 204
zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, betreffend die Wohnung N01 für die Monate November 2024 und Dezember 2024 jeweils monatlich im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats 414,70 € an die Klägerin zu zahlen und im Falle des Rückstandes ab dem Sechsten des jeweils rückständigen Monats mit Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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