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208 C 460/23•Amtsgericht Köln, 2024-12-13, 208 C 460/23
208 C 460/23Gericht erster Instanz13.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-13
Aktenzeichen: 208 C 460/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:1213.208C460.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 208
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, das Balkonkraftwerk (elektrische stromerzeugende Photovoltaik-Balkonanlage) an der Außenseite des Balkons der von ihr angemieteten Wohnung im 2. Obergeschoss links des Hauses S.-straße, 00000 N., einschließlich zugehöriger Halte- und Befestigungskonstruktionen sowie zugehöriger Kabel und deren Halte- und Befestigungskonstruktionen zu beseitigen und den baulichen Zustand herzustellen, der vor der Anbringung des Balkonkraftwerks bestand,
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 159,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2023 für Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung zu zahlen; im übrigen wird die Zahlungsklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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