Amtsgericht Köln, 2024-12-11, 523 Ds 57/23

523 Ds 57/23Gericht erster Instanz11.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 523 Ds 57/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-11

Aktenzeichen: 523 Ds 57/23

ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:1211.523DS57.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 523

Tenor

Das Verfahren wird nach § 153 a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die ihm gemachten Auflagen erfüllt hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO).

Die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt dieser selbst (§ 467 Abs. 5 StPO).

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