Amtsgericht Köln, 2024-11-14, 126 C 405/24

126 C 405/24Gericht erster Instanz14.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 126 C 405/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-14

Aktenzeichen: 126 C 405/24

ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:1114.126C405.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 126

Normen: VO (EG); 261/2004, Art. 5, 261/2004 Art. 7, 261/2004 Art. 12 Abs. 2 lit. I

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 250,00 EUR (insgesamt 1.250,00 EUR) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.07.2024 zu zahlen.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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