Amtsgericht Köln, 2024-11-12, 204 C 74/24

204 C 74/24Gericht erster Instanz12.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 204 C 74/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-12

Aktenzeichen: 204 C 74/24

ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:1112.204C74.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 204

Tenor

Der Tenor des Teilanerkenntnisurteils des Amtsgerichts Köln vom 17.12.2024 wird gemäß § 319 ZPO we­gen of­fen­ba­rer Un­rich­tig­keit da­hin­ge­hend be­rich­tigt, dass er in der Kostenfolge wie folgt lau­tet:

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten/Widerklägerin auferlegt.

Gründe

Rechtsbehelfsbelehrung:

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