Amtsgericht Köln, 2024-09-23, 648 Ls 231/24

648 Ls 231/24Gericht erster Instanz23.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 648 Ls 231/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-23

Aktenzeichen: 648 Ls 231/24

ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0923.648LS231.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 648

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und wegen gemeinschaftlichen Computerbetruges in 22 Fällen, davon in 6 Fällen als Versuch, zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr 8 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird

Das Urteil des AG Nürtingen vom 25.07.2024, 20 Ls 455 Js 113400/23, jug. wird einbezogen

Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

Der Angeklagte trägt seine notwendigen Auslagen selbst

  • §§ 249 Abs.1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 263 a Abs. 1, Abs. 2, 25 Abs. 2, 22, 23, 52, 53 StGB; 1, 105 ff JGG -

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