Amtsgericht Köln, 2024-08-19, 148 C 34/24

148 C 34/24Gericht erster Instanz19.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 148 C 34/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-19

Aktenzeichen: 148 C 34/24

ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0819.148C34.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 148

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 08.07.2024 bleibt aufrechterhalten.

  2. Der Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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