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535 BRs 7/23•Amtsgericht Köln, 2024-07-23, 535 BRs 7/23
535 BRs 7/23Gericht erster Instanz23.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-23
Aktenzeichen: 535 BRs 7/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0723.535BRS7.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 535
Die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Mainz vom 24.09.2020 - Az.: 405 BRs 58/20 - wird widerrufen.
Die in Höhe von 100,00 EUR gezahlte Geldbuße wird mit zwei Tagen auf die Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet.
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