Amtsgericht Köln, 2024-05-16, 583 Ds 135/22

583 Ds 135/22Gericht erster Instanz16.05.2024

Regest

Art. 313 Abs. 3 EGStGB erfasst nicht sog. "BtM-Mischfälle", in denen neben Cannabis auch andere Betäubungsmittel besessen wurden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 583 Ds 135/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-16

Aktenzeichen: 583 Ds 135/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0516.583DS135.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 583

Normen: EGStGB; Art. 313 Abs. 3, Art. 316p; BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Leitsätze

Art. 313 Abs. 3 EGStGB erfasst nicht sog. "BtM-Mischfälle", in denen neben Cannabis auch andere Betäubungsmittel besessen wurden.

Tenor

In der Strafsache gegen pp.

wird festgestellt, dass es bei der Gesamtgeldstrafe aus dem Urteil vom 05.08.2022 sein Bewenden hat.

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