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290a M 7569/23•Amtsgericht Köln, 2024-03-19, 290a M 7569/23
290a M 7569/23Gericht erster Instanz19.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-19
Aktenzeichen: 290a M 7569/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0319.290A.M7569.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 290
wird gem. § 850h Absatz 2 ZPO angeordnet, dass die Drittschuldnerin X die Schuldnerin bei der Berechnung des pfandfreien Betrages so zu behandeln hat, als würde diese ihr Einkommen nach Steuerklasse III versteuern.
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