Amtsgericht Köln, 2024-03-04, 313 F 305/22

313 F 305/22Gericht erster Instanz04.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 313 F 305/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-04

Aktenzeichen: 313 F 305/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0304.313F305.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 313

Tenor

Die elterliche Sorge für das Kind Q. O. E. D. I., geb. am 00.00.0000 wird den Eltern gemeinsam übertragen.

Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern zu je 1/2; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

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