Amtsgericht Köln, 2024-02-22, 222 C 322/22

222 C 322/22Gericht erster Instanz22.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 222 C 322/22 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-22

Aktenzeichen: 222 C 322/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0222.222C322.22.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Abteilung 222

Tenor

Das Teilversäumnisurteil vom 19.10.2023 bleibt aufrechterhalten.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 1) darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 5000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zu 1) wird zurückgewiesen.

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