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222 C 322/22•Amtsgericht Köln, 2024-02-22, 222 C 322/22
222 C 322/22Gericht erster Instanz22.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-22
Aktenzeichen: 222 C 322/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0222.222C322.22.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: Abteilung 222
Das Teilversäumnisurteil vom 19.10.2023 bleibt aufrechterhalten.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 1) darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 5000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zu 1) wird zurückgewiesen.
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