projekte
118 C 612/22•Amtsgericht Köln, 2024-01-17, 118 C 612/22
118 C 612/22Gericht erster Instanz17.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 118 C 612/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0117.118C612.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 118
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrags leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.