Amtsgericht Köln, 2024-01-03, 378 III 175/23

378 III 175/23Gericht erster Instanz03.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 378 III 175/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-01-03

Aktenzeichen: 378 III 175/23

ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0103.378III175.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 378

Tenor

Das Standesamt Hürth wird angewiesen, die Geburt der Beteiligten zu 5. dergestalt zu beurkunden, dass die Beteiligten zu 3. und 4. als ihre Eltern eingetragen werden und der Geburtsname des Kindes „J.“ lautet.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Ein Ausgleich außergerichtlicher Kosten findet unter den Beteiligten nicht statt.

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