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378 III 175/23•Amtsgericht Köln, 2024-01-03, 378 III 175/23
378 III 175/23Gericht erster Instanz03.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-03
Aktenzeichen: 378 III 175/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2024:0103.378III175.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 378
Das Standesamt Hürth wird angewiesen, die Geburt der Beteiligten zu 5. dergestalt zu beurkunden, dass die Beteiligten zu 3. und 4. als ihre Eltern eingetragen werden und der Geburtsname des Kindes „J.“ lautet.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Ein Ausgleich außergerichtlicher Kosten findet unter den Beteiligten nicht statt.
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