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125 C 131/22•Amtsgericht Köln, 2023-12-19, 125 C 131/22
125 C 131/22Gericht erster Instanz19.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-19
Aktenzeichen: 125 C 131/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:1219.125C131.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 125
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.434,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.02.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 38% und die Beklagte zu 62%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für die Vollstreckung des Klägers gilt: Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Für die Vollstreckung der Beklagten gilt: Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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