Amtsgericht Köln, 2023-12-19, 125 C 131/22

125 C 131/22Gericht erster Instanz19.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 131/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-19

Aktenzeichen: 125 C 131/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:1219.125C131.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 125

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.434,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.02.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 38% und die Beklagte zu 62%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für die Vollstreckung des Klägers gilt: Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für die Vollstreckung der Beklagten gilt: Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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