Amtsgericht Köln, 2023-12-04, 142 C 725/23

142 C 725/23Gericht erster Instanz04.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 725/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-04

Aktenzeichen: 142 C 725/23

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:1204.142C725.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Berufung wird zugelassen.

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