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142 C 725/23•Amtsgericht Köln, 2023-12-04, 142 C 725/23
142 C 725/23Gericht erster Instanz04.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-04
Aktenzeichen: 142 C 725/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:1204.142C725.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Berufung wird zugelassen.
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