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521 Ds 122/23•Amtsgericht Köln, 2023-11-23, 521 Ds 122/23
521 Ds 122/23Gericht erster Instanz23.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-23
Aktenzeichen: 521 Ds 122/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:1123.521DS122.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 521
Der Angeklagte wird wegen Urkundenfälschung in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von
70 Tagessätzen zu je 5,00 €
verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 267 Abs. 1, 53 StGB
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