Amtsgericht Köln, 2023-11-16, 582 OWi 65/23

582 OWi 65/23Gericht erster Instanz16.11.2023

Regest

Zur Frage eines Zustellungsmangels bei Angabe eines unzutreffenden Aktenzeichens auf der Zustellungsurkunde nach Reform des Zustellungsrechts und zur Heilung etwaiger Zustellungsmängel durch Zahlung des Bußgeldes.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 582 OWi 65/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-16

Aktenzeichen: 582 OWi 65/23

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:1116.582OWI65.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 582

Normen: OWiG; § 62 Abs. 2 § 69 Abs. 1, § 70 Abs. 1. § 67 Abs. 1, § 51 Abs. 1; VwZG § 3; ZPO § 182; VwZG § 8

Leitsätze

Zur Frage eines Zustellungsmangels bei Angabe eines unzutreffenden Aktenzeichens auf der Zustellungsurkunde nach Reform des Zustellungsrechts und zur Heilung etwaiger Zustellungsmängel durch Zahlung des Bußgeldes.

Tenor

wird der Einspruch des Betroffenen vom 21.09.2022 gegen den Bußgeldbescheid des Hauptzollamts X. vom 09.11.2021 (Aktenzeichen: N01) als unzulässig verworfen.

Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens trägt der Betroffene.

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