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523 Ds 174/23•Amtsgericht Köln, 2023-11-14, 523 Ds 174/23
523 Ds 174/23Gericht erster Instanz14.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-14
Aktenzeichen: 523 Ds 174/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:1114.523DS174.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 523
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und mit Nötigung und Störens einer nicht verbotenen Versammlung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschiften: §§ 229, 230 Abs. 1, 240 Abs. 1, Abs. 2, 303 Abs. 1, 303c, 52 StGB, §§ 27 Abs. 4 VersG NRW
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