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118 C 41/22•Amtsgericht Köln, 2023-10-11, 118 C 41/22
118 C 41/22Gericht erster Instanz11.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-11
Aktenzeichen: 118 C 41/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:1011.118C41.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 118
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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