Amtsgericht Köln, 2023-09-06, 118 C 263/22

118 C 263/22Gericht erster Instanz06.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 263/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-06

Aktenzeichen: 118 C 263/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0906.118C263.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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