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523 Ds 11/23•Amtsgericht Köln, 2023-08-08, 523 Ds 11/23
523 Ds 11/23Gericht erster Instanz08.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-08
Aktenzeichen: 523 Ds 11/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0808.523DS11.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 523
Der Angeklagte ist des Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung schuldig.
Er wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 125 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1, 52 StGB
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