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523 Ds 129/23•Amtsgericht Köln, 2023-08-01, 523 Ds 129/23
523 Ds 129/23Gericht erster Instanz01.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-01
Aktenzeichen: 523 Ds 129/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0801.523DS129.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 523
Der Angeklagte ist des Landfriedensbruchs schuldig.
Er wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften:§ 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB
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