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202 C 6/23•Amtsgericht Köln, 2023-07-24, 202 C 6/23
202 C 6/23Gericht erster Instanz24.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-24
Aktenzeichen: 202 C 6/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0724.202C6.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 202
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen des Verwalters, der Firma Z., 26.354,45 EUR nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.09.2022 zu zahlen.
Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags.
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