Amtsgericht Köln, 2023-07-21, 149 C 119/23

149 C 119/23Gericht erster Instanz21.07.2023

Regest

In Fällen, in denen der Fluggast weiß, dass der gebuchte Flug sich um drei oder mehr Stunden verspäten wird, muss er grundsätzlich zur Abfertigung erscheinen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 149 C 119/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-21

Aktenzeichen: 149 C 119/23

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0721.149C119.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 149

Normen: VO (EG) Nr. 261/2004; Art. 3 Abs. 2

Leitsätze

In Fällen, in denen der Fluggast weiß, dass der gebuchte Flug sich um drei oder mehr Stunden verspäten wird, muss er grundsätzlich zur Abfertigung erscheinen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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