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149 C 119/23•Amtsgericht Köln, 2023-07-21, 149 C 119/23
149 C 119/23Gericht erster Instanz21.07.2023
In Fällen, in denen der Fluggast weiß, dass der gebuchte Flug sich um drei oder mehr Stunden verspäten wird, muss er grundsätzlich zur Abfertigung erscheinen.
Entscheidungsdatum: 2023-07-21
Aktenzeichen: 149 C 119/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0721.149C119.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 149
Normen: VO (EG) Nr. 261/2004; Art. 3 Abs. 2
In Fällen, in denen der Fluggast weiß, dass der gebuchte Flug sich um drei oder mehr Stunden verspäten wird, muss er grundsätzlich zur Abfertigung erscheinen.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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