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127 C 64/22•Amtsgericht Köln, 2023-07-14, 127 C 64/22
127 C 64/22Gericht erster Instanz14.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-14
Aktenzeichen: 127 C 64/22
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0714.127C64.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 127
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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