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523 Ds 38/23•Amtsgericht Köln, 2023-06-06, 523 Ds 38/23
523 Ds 38/23Gericht erster Instanz06.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-06
Aktenzeichen: 523 Ds 38/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0606.523DS38.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 523
Die Angeklagte ist der Billigung von Straftaten schuldig.
Sie wird zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: § 140 Nr. 2 StGB
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