Amtsgericht Köln, 2023-06-06, 523 Ds 38/23

523 Ds 38/23Gericht erster Instanz06.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 523 Ds 38/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-06

Aktenzeichen: 523 Ds 38/23

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0606.523DS38.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 523

Tenor

Die Angeklagte ist der Billigung von Straftaten schuldig.

Sie wird zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie ihre notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: § 140 Nr. 2 StGB

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