Amtsgericht Köln, 2023-05-31, 149 C 92/22

149 C 92/22Gericht erster Instanz31.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 149 C 92/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-31

Aktenzeichen: 149 C 92/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0531.149C92.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 149

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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