Amtsgericht Köln, 2023-05-26, 154 C 225/22

154 C 225/22Gericht erster Instanz26.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 154 C 225/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-26

Aktenzeichen: 154 C 225/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0526.154C225.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 154

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

  4. Die Berufung wird zugelassen.

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