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132 C 18/23•Amtsgericht Köln, 2023-05-26, 132 C 18/23
132 C 18/23Gericht erster Instanz26.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-26
Aktenzeichen: 132 C 18/23
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0526.132C18.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 132
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert: bis 5.000,00 €
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