Amtsgericht Köln, 2023-05-26, 132 C 18/23

132 C 18/23Gericht erster Instanz26.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 132 C 18/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-26

Aktenzeichen: 132 C 18/23

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0526.132C18.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 132

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: bis 5.000,00 €

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