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301 F 17/21•Amtsgericht Köln, 2023-05-23, 301 F 17/21
301 F 17/21Gericht erster Instanz23.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-23
Aktenzeichen: 301 F 17/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0523.301F17.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 301
Die am 00.00.0000 im "B." vor dem Guru Granth in H., L. geschlossene und am 00.00.0000 im "Hindu Marriage Register" in A. unter der Heiratsregisternummer N01 eingetragene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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