Amtsgericht Köln, 2023-05-04, 126 C 179/22

126 C 179/22Gericht erster Instanz04.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 126 C 179/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-04

Aktenzeichen: 126 C 179/22

ECLI: ECLI:DE:AGK:2023:0504.126C179.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 126

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.